Sichtbar oder unsichtbar, lose oder fest: Es gibt einige Möglichkeiten, wenn es um Zahnspangen geht. Welche ist die richtige und: gibt es Zuschüsse?
Das Wichtigste in Kürze
Zahnspangen beheben Zahnfehlstellungen bei Kindern und bei Erwachsenen.
Die gesetzlichen Kassen erstatten für Kinder nach erfolgreicher Behandlung die Kosten für sichtbare Zahnspangen, sofern eine ausgeprägte Fehlstellung vorliegt.
Liegen bei Erwachsenen gravierende Kieferanomalien vor, übernimmt die gesetzliche Versicherung unter Umständen die Kosten einer sichtbaren Zahnspange.
Nichts auf der Welt ist perfekt, so auch die wenigsten Zähne. Viele wünschen sich ein makelloses Lächeln, doch der Preis für eine Zahnkorrektur ist hoch: Zahnspangen sind teuer und nicht gerade schön. Dennoch lohnt der Aufwand einer Zahnspange oftmals, denn ausgeprägte Zahnfehlstellungen können nicht nur ästhetische, sondern auch erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigungen wie Kopf- oder Rückenschmerzen nach sich ziehen.
Welche Zahnspange ist die Richtige für mich?
Mit einer Zahnspange werden Fehlstellungen von Zähnen, Zahnreihen und Kiefern korrigiert. Es gibt permanente, feste und herausnehmbare, lose Zahnspangen. Seit einigen Jahren gibt es auch lose durchsichtige Zahnspangen, die sogenannten Aligner. Zu beachten ist, dass die durchsichtigen Aligner-Schienen nicht die gleiche Korrekturleistung erbringen können wie die festen Modelle. Zahnkorrekturen mit Schienen sind daher nur für leichte Fehlstellungen geeignet.
Feste Zahnspangen
Feste Zahnspangen werden auch Brackets genannt, sie werden bei ausgeprägten Zahnfehlstellungen eingesetzt. Brackets werden auf der Zahnaußen- oder Zahninnenseite befestigt. Die Behandlung mit einer festen Spange ist vergleichsweise sehr erfolgreich. Wichtig ist eine sorgsame Zahnhygiene während der Behandlung.
Lose Zahnspangen
Eine lose Zahnspange hat den Vorteil, dass die Mundhygiene einfach ist. Beim Essen und beim Sport lässt sich die lose Spange außerdem jederzeit herausnehmen. Nachteilig ist, dass die Formbarkeit des Kiefers und der Zähne mit einer losen Spange beschränkt ist und die Behandlung länger dauert als beim Einsatz einer festen Zahnspange.
Beißschienen
Außerdem gibt es noch die Beißschiene oder Aufbissschiene, mit der Kiefergelenkbeschwerden behandelt werden. Wie die lose Spange ist sie für Patienten einfach herausnehmbar. Während der Dauer der Behandlung tauscht der Zahnarzt die Schiene zwei, drei Mal im Monat aus. Es gibt harte und weiche Schienen, jeder Patient hat hier ein eigenes Empfinden, was den Tragekomfort angeht. Aufbißschienen werden außerdem eingesetzt, um dem Abrieb der Zähne durch Zähneknirschen entgegenzuwirken.
Welche Kosten übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung bei Zahnspangen für Kinder?
Generell gilt: Die Erstattung von Kieferorthopädie-Behandlungskosten durch die gesetzliche Krankenkasse richtet sich nach der Ausprägung der Zahnfehlstellung. Es erfolgt eine Einteilung in eine von fünf Indikationsgruppen (KIG). Für die KIG-Gruppen 1 und 2 (leichte Zahn- und Kieferfehlstellungen) leistet die Gesetzliche nicht, selbst wenn für eine Behandlung die medizinische Notwendigkeit gegeben ist. Eine private Zahnzusatzversicherung leistet unabhängig von den Indikationsgruppen immer dann, wenn die medizinische Notwendigkeit gegeben ist. Grundsätzlich erstattet die gesetzliche Kasse beim ersten Kind zunächst 80 Prozent der Kosten für eine sichtbare Zahnspange und beim zweiten Kind 90 Prozent. Ist die Behandlung erfolgreich, so kommt die Versicherung nach Behandlungsabschluss auch für die verbleibenden 20 bzw. 10 Prozent der Kosten auf.
Welche Kosten übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung bei Zahnspangen für Erwachsene?
Im Regelfall erstattet die gesetzliche Kasse die Kosten für die Behandlung mit einer Zahnspange für Erwachsene nicht. Es gibt allerdings seltene Ausnahmen. Wenn bei einem erwachsenen Patienten zum Beispiel eine gravierende Anomalie am Kiefer diagnostiziert wird und ein kieferchirurgischer Eingriff neben der Spange nötig ist, dann übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Regelversorgung mit einer sichtbaren Zahnspange. Unter einer schwerwiegenden Kieferanomalie versteht man zum Beispiel einen Fehlbiss, der durch den Kieferknochen ausgelöst wird, durch Verletzungen oder Unfälle hervorgerufene Fehlstellungen des Kiefers oder Missbildungen am Kiefer, die seit der Geburt vorhanden sind.
Welche Kosten übernimmt die Zahnzusatzversicherung?
Für die gesetzlichen Krankenkassen gilt wie bereits erwähnt: Bei einer ausgeprägten Fehlstellung übernimmt die gesetzliche Krankenkasse bei Kindern die Kosten bis zum 18. Lebensjahr. Erwachsene müssen Ihre Zahnkorrektur komplett selbst finanzieren, es sei denn, sie leiden an einer gravierenden Fehlstellung. Wichtig ist in jedem Fall, dass Sie die Zahnzusatzversicherung frühzeitig abschließen, also bevor eine Kieferfehlstellung festgestellt wird. Da viele Zusatzversicherungen in den ersten Jahren auf Höchstsummen in der Erstattung begrenzt sind, sollte man eine Zusatzversicherung ab dem Alter von 3 Jahren starten lassen.
Bleiben Sie gesund!
Herzlichst, ihr